Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen zu allen Fragen rund um die Pflege: vom Pflegegrad über die Leistungen der Pflegekasse bis zum Beratungsbesuch für Pflegegeld-Empfänger.
Wenn Pflege zum Thema wird, gibt es viele Fragen. Wir nehmen uns Zeit, erklären alles verständlich und überlegen mit Ihnen, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Der vorgeschriebene Beratungsbesuch für Pflegegeld-Empfänger: Wir kommen zu Ihnen nach Hause und bestätigen den Besuch bei der Pflegekasse.
Wir helfen beim Antrag, bereiten Sie auf die Begutachtung vor und unterstützen bei einem Antrag auf Höherstufung.
Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege: Wir erklären Ihnen, was Ihnen zusteht.
Wir beraten Sie zu Pflegehilfsmitteln und zum Umbau der Wohnung und helfen beim Antrag.
Praktische Tipps zu Lagerung, Bewegung, Ernährung und Vorbeugung, damit Sie sich bei der Pflege sicher fühlen.
Wir überlegen mit Ihnen, wie Ihre Versorgung zu Hause aussehen kann, und passen sie an, wenn sich etwas ändert.
Persönliche Beratung
Gemeinsam besprechen wir, welche Leistungen der Pflegeberatung zu Ihrer persönlichen Situation passen und wie wir Sie im Alltag zuverlässig unterstützen können.
Die Pflegeberatung ist häufig nur ein Teil der Unterstützung, die im Alltag benötigt wird.
Ergänzend bieten wir weitere Pflege- und Betreuungsleistungen an: von der Grund- und Behandlungspflege über Hauswirtschaft bis zur Alltagsbegleitung. Wir stimmen alles auf Ihre Situation ab, damit Sie genau die Hilfe bekommen, die Sie brauchen.
So erreichen Sie uns
Den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI bezahlt die Pflegekasse. Für Sie entstehen in der Regel keine Kosten.
Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst für die Pflege nutzt, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig möglich.
Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wird der Beratungsbesuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Vereinbaren Sie den Termin deshalb rechtzeitig, wir richten uns gern nach Ihnen.
Den Beratungseinsatz rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Pflegegeld-Empfänger rufen den Beratungsbesuch einmal im Halbjahr ab.
Hier ist der Beratungsbesuch einmal im Vierteljahr vorgeschrieben.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, zu einem Termin, der Ihnen und Ihren Angehörigen passt.
Ihre Frage ist nicht dabei? Dann sprechen Sie uns einfach an.
Ihre Ansprechpartner
Michael & Markus Bußmann
bei uns läuft’s rund
Lassen Sie uns gemeinsam die passende Pflege finden
Wir beraten Sie individuell und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Betreuungskonzept, das wirklich zu Ihnen passt. Ob für Sie selbst oder für Ihre Angehörigen – wir sind für Sie da.