Pflegedienst Kubuss Pflege­beratung & Beratungs­einsatz nach § 37.3 SGB XI – persönlich und verständlich

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen zu allen Fragen rund um die Pflege: vom Pflegegrad über die Leistungen der Pflegekasse bis zum Beratungsbesuch für Pflegegeld-Empfänger.

Pflegerin umarmt einen lächelnden Senior mit Gehstock

Was umfasst unsere Pflegeberatung?

Wenn Pflege zum Thema wird, gibt es viele Fragen. Wir nehmen uns Zeit, erklären alles verständlich und überlegen mit Ihnen, was in Ihrer Situation sinnvoll ist.

Beratungs­einsatz nach § 37.3

Der vorgeschriebene Beratungsbesuch für Pflegegeld-Empfänger: Wir kommen zu Ihnen nach Hause und bestätigen den Besuch bei der Pflege­kasse.

Antrag auf einen Pflegegrad

Wir helfen beim Antrag, bereiten Sie auf die Begutachtung vor und unterstützen bei einem Antrag auf Höherstufung.

Leistungen der Pflege­kasse

Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungs­betrag, Verhinderungs­pflege: Wir erklären Ihnen, was Ihnen zusteht.

Hilfsmittel & Wohnraum

Wir beraten Sie zu Pflege­hilfsmitteln und zum Umbau der Wohnung und helfen beim Antrag.

Schulung für Angehörige

Praktische Tipps zu Lagerung, Bewegung, Ernährung und Vorbeugung, damit Sie sich bei der Pflege sicher fühlen.

Versorgung planen

Wir überlegen mit Ihnen, wie Ihre Versorgung zu Hause aussehen kann, und passen sie an, wenn sich etwas ändert.

Persönliche Beratung

Sprechen Sie mit uns.

Gemeinsam besprechen wir, welche Leistungen der Pflegeberatung zu Ihrer persönlichen Situation passen und wie wir Sie im Alltag zuverlässig unterstützen können.

Weitere Leistungen

Die Pflegeberatung ist häufig nur ein Teil der Unterstützung, die im Alltag benötigt wird.

Ergänzend bieten wir weitere Pflege- und Betreuungsleistungen an: von der Grund- und Behandlungspflege über Hauswirtschaft bis zur Alltagsbegleitung. Wir stimmen alles auf Ihre Situation ab, damit Sie genau die Hilfe bekommen, die Sie brauchen.

Was kostet die Pflegeberatung?

Den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI bezahlt die Pflegekasse. Für Sie entstehen in der Regel keine Kosten.

Wer Pflegegeld bezieht und keinen Pflegedienst für die Pflege nutzt, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch abrufen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig möglich.

Ambulanter Pflegedienst Kubuss aus Selm
Pflegerin umarmt eine lächelnde Seniorin im Rollstuhl

Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wird der Beratungsbesuch nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Vereinbaren Sie den Termin deshalb rechtzeitig, wir richten uns gern nach Ihnen.

Abrechnung über die Pflege­kasse

Den Beratungs­einsatz rechnen wir direkt mit Ihrer Pflege­kasse ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.

Pflegegrad 2 und 3

Pflegegeld-Empfänger rufen den Beratungsbesuch einmal im Halbjahr ab.

Pflegegrad 4 und 5

Hier ist der Beratungsbesuch einmal im Vierteljahr vorgeschrieben.

Termin nach Absprache

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, zu einem Termin, der Ihnen und Ihren Angehörigen passt.

Häufige Fragen zur Pflegeberatung

Ein gesetzlich vorgeschriebener Beratungsbesuch für Menschen, die Pflegegeld beziehen. Eine Pflegefachkraft kommt nach Hause, schaut sich die Pflegesituation an und gibt Tipps, damit die Pflege gut gelingt.
Alle, die ausschließlich Pflegegeld beziehen: bei Pflegegrad 2 und 3 einmal im Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal im Vierteljahr. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig.
Dann kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz streichen. Vereinbaren Sie den Termin daher rechtzeitig mit uns.
Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse. Wir rechnen direkt mit ihr ab, Sie gehen nicht in Vorleistung.
Wir kommen zu Ihnen nach Hause, sprechen über die Pflegesituation, beantworten Ihre Fragen und geben praktische Tipps. Anschließend bestätigen wir den Besuch gegenüber der Pflegekasse.
Ja. Wir unterstützen Sie beim Antrag, erklären den Ablauf der Begutachtung und helfen auch, wenn ein höherer Pflegegrad beantragt werden soll.
Sehr gern, oft ist das sogar sinnvoll. So können alle ihre Fragen stellen und wissen danach Bescheid.
Nein. Den Beratungsbesuch können Sie bei uns abrufen, auch wenn Sie sonst keine Leistungen von uns in Anspruch nehmen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann sprechen Sie uns einfach an.

Ihre Ansprechpartner

Michael & Markus Bußmann

Markus und Michael Bußmann, Geschäftsführer von Kubuss

Unsere Bürozeiten:

Montag bis Freitag
9.00 bis 15.00 Uhr
und nach Vereinbarung

bei uns läuft’s rund

Lassen Sie uns gemeinsam die passende Pflege finden

Wir beraten Sie individuell und entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein Betreuungskonzept, das wirklich zu Ihnen passt. Ob für Sie selbst oder für Ihre Angehörigen – wir sind für Sie da.

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